Was sind Hilfsmittel eigentlich?
Als Hilfsmittel bezeichnet man Gegenstände, welche therapeutischen oder medizinischen Zwecken dienen und bestmöglich die körperlichen und geistigen Funktionseinschränkungen ausgleichen sollen. Hilfsmittel dienen der häuslichen Krankenpflege und werden von der Krankenkasse bezahlt.
Zu Hilfsmitteln gehören beispielsweise:
Wie werden Hilfsmittel beantragt?
Die grundsätzliche Beantragung von Hilfsmitteln läuft folgendermaßen ab, kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas variieren:
Übrigens: Lehnt die Krankenkasse das beantragte Hilfsmittel ab, können Sie innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Hier haben Sie dann die Möglichkeit noch einmal genau zu erläutern, warum Sie dieses Hilfsmittel benötigen und sollten eventuell noch eine Stellungnahme des behandelnden Arztes hinzuziehen.
Wenn Sie sich über die Pflegegrade informieren möchten, oder welche ehemalige Pflegestufe in welchen Pflegegrad einzuordnen ist, werden Sie über folgende Links an einen Pflegegradrechner und alle Infos rund um das Pflegestärkungsgesetz ll weitergeleitet.
Wo liegen die Unterschiede und wer zahlt was?
Die Kosten für Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse. Im Gegensatz dazu werden Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen. Der eigentliche Unterschied besteht im Prinzip nur darin, wer der Kostenträger ist und es birgt keine Nachteile für den Patienten, welche Kasse die Kosten übernimmt.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege des Pflegebedürftigen erleichtern und eine möglichst selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Pflegekasse übernimmt jedoch nur die Kosten, wenn im Vorfeld die Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wurde. Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erfolgt über einen Antrag bei der Pflegekasse, eine ärztliche Verordnung ist, anders als bei den Hilfsmitteln, nicht nötig.
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